Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Kraftfahrzeugen
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vermittlungsgeschäfte, die zwischen der Münchner BIK-Automobile und dem Auftraggeber [Firma des Unternehmens] angebahnt oder abgeschlossen werden.
1.1 Vertragsgegenstand
(1) Der spezifische Gegenstand dieses Vertrages ist ausschließlich und abschließend die Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen aus dem In- und Ausland durch die Münchner BIK-Automobile an den Auftraggeber.
(2) Die Münchner BIK-Automobile wird nicht Teil des Vertrages (sog. Kaufvertrag), den der Auftraggeber und der Verkäufer des vermittelten Kfzs abschließen.
1.2 Leistungen
(1) Im Rahmen der Vermittlung von Gebrauchtfahrzeugen berät die Münchner BIK-Automobile den Auftraggeber allen Fragen rund um die Angebote und stellt den Kontakt zwischen dem Verkäufer des Fahrzeugs und dem Auftraggeber her.
(2) Der Auftraggeber bevollmächtigt die Münchner BIK-Automobile, die für den Kauf notwendigen Willenserklärungen dem Verkäufer gegenüber abzugeben und den Kaufpreis zu übermitteln.
Die Münchner BIK-Automobile bietet dem Auftraggeber eine Besichtigung des Fahrzeugs vor Ort im Umkreis von 150 km vom Firmensitz, 81479 München, entfernt an. Sofern der Auftraggeber diese Besichtigungsoption wünscht, wird eine zusätzliche Servicepauschale fällig.
1.3 Vergütung und Preise**
Für die erfolgreiche Fahrzeugvermittlung erhält die Münchner BIK-Automobile eine pauschale Vermittlungsprovision je Fahrzeug. Diese richtet sich nach dem erzielten Fahrzeugpreis und ist folgender Preisstaffel zu entnehmen:
Fahrzeugpreis Vermittlungsgebühr
bis 20.000 EUR 350 EUR netto*
ab 20.001 EUR - 30.000 EUR 450 EUR netto*
ab 30.001 EUR - 40.000 EUR 550 EUR netto*
ab 40.001 EUR 650 EUR netto*
* zzgl. jeweils gesetzlich gültigen MwSt. je Fahrzeug.
** o.g. Preisstaffel gilt nur für Händlerkunden. Für Privatkunden oder Einmalgeschäfte gilt eine abweichende Provisionsvereinbarung i.H.v. 3,5 % vom Verkaufspreis (mind. 1000 EUR) zzgl. gesetzlichen MwSt.
Die Vermittlungsprovision ist ohne Abzug nach Rechnungsstellung sofort fällig.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Kraftfahrzeugen
Die AGB sind unabdingbarer Bestandteil dieses Vertrages und werden durch die Unterschrift dieses Vertrages anerkannt.
1.5 Pflicht zur Aushändigung von Unterlagen
Nach erfolgreicher Fahrzeugvermittlung erhält die Münchner BIK-Automobile unverzüglich eine Kopie des Kaufvertrages.
1.6 Schlussbestimmungen
(1) Die Parteien sind sich einig, dass keine über den Wortlaut dieses Vertrages hinausgehenden mündlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
§2 Haftung
Die Münchner BIK-Automobile ist ausschließlich Vermittler und wird nicht Bestandteil der vermittelten Kaufverträge. Die Münchner BIK-Automobile trägt keine Verantwortung für Inhalt und Ausführung der jeweiligen Kaufverträge zwischen Auftraggeber und Verkäufer. Die Münchner BIK-Automobile überprüft in diesem Zusammenhang auch nicht die Wirksamkeit und die im Kaufvertrag vereinbarten Inhalte. Eine Sachmängelhaftung wird seitens der Münchner BIK-Automobile nicht übernommen. Insbesondere haftet die Münchner BIK-Automobile nicht für die Beschaffenheit des Fahrzeuges, unvorhersehbare Folgeschäden am Fahrzeug oder Falschangaben seitens des Verkäufers.
Bei einer Vor-Ort-Besichtigung tritt die Münchner BIK-Automobile nur als Vermittler zwischen Auftraggeber und Verkäufer auf. Bei diesem Termin verschafft sich die BIK-Automobile einen Überblick über den Zustand des Fahrzeugs und leitet diese an den Auftraggeber weiter. Die BIK-Automobile übernimmt in diesem Fall allerdings keinerlei Haftung für die gemachten Angaben über den Zustand des Fahrzeugs, die Beschaffenheit des Fahrzeuges, unvorhersehbare Folgeschäden am Fahrzeug oder Falschangaben seitens des Verkäufers.
§3 Änderung der AGB
Die Münchner BIK-Automobile behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zukünftig zu ergänzen, abzuändern oder anzupassen. Auf die Änderungen der AGB wird der Auftraggeber per Email hingewiesen.
§4 Rechtsanwendungs- und Gerichtsstandsvereinbarung, Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Münchner BIK-Automobile.
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies den Inhalt im Übrigen unberührt. Die ungültige Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
Stand 01.01.2024